Freezone vs Mainland 2026: Welche Struktur ist für deutsche Unternehmer wirklich optimal?
Für deutsche Unternehmer, die 2026 über eine Standortverlagerung nach Dubai nachdenken, bleibt der steuerliche Abstand zwischen beiden Ländern erheblich: In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 42 % bzw. 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, Kapitalgesellschaften tragen mit Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer eine Gesamtbelastung von rund 30–31 %. Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben dagegen keine Einkommensteuer und eine Corporate Tax von 0 % auf Gewinne bis 375.000 AED und 9 % darüber – für Freezone- und Mainland-Gesellschaften gleichermaßen.
Die zentrale Frage lautet daher nicht „Steuern ja oder nein“, sondern: Freezone oder Mainland? Diese Entscheidung bestimmt, mit wem Sie in den VAE Geschäfte machen dürfen, wie viel Sie für Lizenz und Büro zahlen, welche Compliance-Pflichten Sie treffen – und ob Sie den 0 %-Status als Qualifying Free Zone Person überhaupt nutzen können. Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden Corporate Tax, dem Auslaufen der Small Business Relief zum 31.12.2026 und der Abschaffung der Economic Substance Regulations hat sich das Bild gegenüber den ersten Jahren deutlich verschoben.
In diesem Guide erfahren Sie, was beide Strukturen 2026 tatsächlich leisten – von den steuerlichen Rahmenbedingungen über Kosten und Compliance bis hin zu konkreten Use Cases. Ein Hinweis vorab: Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE gibt es seit dem 31.12.2021 nicht mehr. Die Strukturwahl in Dubai löst die deutsche Steuerseite nicht – dazu mehr am Ende des Artikels und in unserem Beitrag Steuerpflicht nach Dubai verlagern.
Was ist neu 2026?
- Small Business Relief läuft aus: Die Erleichterung für Unternehmen mit Umsatz bis 3 Mio. AED gilt letztmalig für Steuerperioden, die am oder vor dem 31.12.2026 enden. Ab 2027 bleibt nur die 0 %/9 %-Regel mit der 375.000-AED-Schwelle.
- ESR abgeschafft: Seit Cabinet Decision 98/2024 gibt es keine ESR-Notifications und -Reports mehr. Substanz bleibt trotzdem entscheidend – für den QFZP-Status und für das deutsche Finanzamt.
- Corporate-Tax-Registrierung ist Pflicht für jede Gesellschaft, auch bei 0 %. Verspätete Registrierung kostet 10.000 AED Strafe.
- E-Invoicing: Pilotphase seit 1.7.2026, Pflicht ab 1.1.2027 für Unternehmen ab 50 Mio. AED Umsatz und ab 1.7.2027 für alle übrigen VAT-registrierten Unternehmen.
- Mainland ohne Local Sponsor: 100 % ausländisches Eigentum ist für die meisten Aktivitäten seit 2021 Standard – der frühere Eigentumsvorteil der Freezones ist damit weitgehend entfallen.
- DMTT 15 % betrifft ausschließlich Konzerne mit mindestens 750 Mio. € konsolidiertem Umsatz – für Gründer und KMU irrelevant.
Was ist eine Freezone in Dubai?
Eine Freezone (Freihandelszone) ist ein eigens ausgewiesenes Wirtschaftsgebiet in den VAE mit eigener Lizenzbehörde, eigenen Regeln und – seit Einführung der Corporate Tax – einem steuerlichen Sonderstatus, der allerdings an klare Bedingungen geknüpft ist. Die VAE verfügen nach aktuellem Stand über mehr als 40 Freezones, jede mit eigenen Schwerpunkten, Preisstrukturen und Reputationen bei Banken.
Aufgabe und Zweck von Freezones
Freezones wurden geschaffen, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und die wirtschaftliche Diversifizierung der VAE voranzutreiben. Sie bieten internationalen Unternehmern einen klar geregelten Rahmen: standardisierte Lizenzpakete, schnelle Gründung, flexible Büro-Lösungen und eine Behörde, die alle Schritte von der Lizenz bis zum Visa aus einer Hand abwickelt. Der Preis dafür ist die räumliche und wirtschaftliche Trennung vom lokalen Markt.
Eigentumsrechte: 100% Foreign Ownership
In einer Freezone halten Sie 100 % Ihrer Firma – ohne lokalen Sponsor oder Partner. Historisch war das der entscheidende Unterschied zum Mainland, wo bis 2021 ein emiratischer Partner mit 51 % Beteiligung vorgeschrieben war. Seit der Reform 2021 ist 100 % ausländisches Eigentum auch im Mainland für die meisten Aktivitäten möglich. Der Eigentumsvorteil der Freezones ist damit weitgehend Geschichte; ihre Stärken liegen heute in niedrigeren Kosten, kürzeren Prozessen, flexiblen Büro-Anforderungen und im Status als Qualifying Free Zone Person.
Relevante Freezones 2026 im Überblick
Nicht jede Freezone passt zu jedem Geschäftsmodell. Für deutsche Unternehmer sind vor allem diese relevant:
- IFZA (Dubai Silicon Oasis): Standort von Badruk Setup. Lizenzpakete ab ca. 12.900 AED/Jahr, breites Aktivitätenspektrum für Dienstleister und Handel, kein eingezahltes Mindestkapital, gute Akzeptanz bei Banken
- RAKEZ (Ras Al Khaimah): Günstiger Einstieg, geeignet für Handel, kleine Produktion und Dienstleister mit knappem Budget
- SHAMS (Sharjah): Fokus auf Medien, Kreativ- und Digitalberufe, niedrige Einstiegskosten
- Meydan Free Zone (Dubai): Günstiger Einstieg mit Dubai-Adresse, beliebt bei Solo-Unternehmern
- DMCC (Dubai): Handel und Commodities, Premium-Segment mit höheren Kosten und starker Reputation
- Dubai South: Logistik, Luftfahrt und E-Commerce-Fulfillment in der Nähe des Al Maktoum International Airport
- DIFC / ADGM: Regulierte Finanzdienstleistungen mit eigenem Rechtsrahmen – deutlich teurer und für die meisten Gründer nicht nötig
Lizenzarten in Freezones
In Freezones können Sie verschiedene Lizenztypen beantragen – die Lizenz legt fest, welche Aktivitäten Sie ausüben dürfen:
- Commercial License: Für Handelsaktivitäten, Import/Export, Trading
- Service License: Für Beratung, Consulting, Marketing, IT-Services
- Industrial License: Für Produktion und Fertigung
- E-Commerce License: Speziell für Online-Geschäfte
Steuerliche Behandlung 2026: Das Wichtigste
Der wichtigste Punkt zuerst, weil er häufig falsch dargestellt wird: Die Corporate Tax gilt seit dem 1. Juni 2023 für Freezone- und Mainland-Gesellschaften gleichermaßen. Jede Gesellschaft zahlt 0 % auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 AED und 9 % auf den Teil darüber. Eine Freezone-Firma ist also nicht automatisch „steuerfrei“. Der einzige echte Freezone-Vorteil bei der Corporate Tax ist der Status als Qualifying Free Zone Person (QFZP) – und der ist an Bedingungen geknüpft, die nicht jedes Geschäftsmodell erfüllt.
Qualifying Free Zone Person (QFZP) – 0 % nur auf Qualifying Income
Wird Ihre Gesellschaft als Qualifying Free Zone Person anerkannt, zahlt sie 0 % Corporate Tax auf ihr Qualifying Income – ohne Obergrenze. Nicht-qualifizierendes Einkommen wird mit 9 % besteuert. Als Qualifying Income gelten nach aktuellem Stand insbesondere Geschäfte mit anderen Freezone-Firmen sowie Einkünfte aus bestimmten qualifizierten Tätigkeiten (u. a. Produktion, Handel und Distribution über die Freezone, Holding, Logistik, bestimmte Finanz- und Konzernleistungen) – auch gegenüber Kunden außerhalb der VAE. Einkünfte aus Geschäften mit Mainland-Kunden sind in der Regel nicht qualifying.
Voraussetzungen für den QFZP-Status:
- Substanz in der Freezone: angemessenes Büro, qualifiziertes Personal und tatsächliche Tätigkeit dort, wo die Einkünfte entstehen
- Geprüfter Jahresabschluss (Audit) – unabhängig von der Umsatzhöhe
- De-minimis-Regel: Nicht-qualifizierendes Einkommen bleibt unter 5 % des Gesamtumsatzes bzw. unter 5 Mio. AED (der niedrigere Wert gilt)
- Keine Wahl zur Regelbesteuerung und Einhaltung der Transfer-Pricing-Vorgaben bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen
Wird die De-minimis-Grenze überschritten, entfällt der QFZP-Status nach aktuellem Stand nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für die vier folgenden Steuerperioden. Für viele Dienstleister – etwa Beratung, Coaching oder Marketing für Kunden in Deutschland – ist der 0 %-Status daher keineswegs automatisch gegeben. Ob Ihre Tätigkeit qualifiziert, sollte vor der Gründung geprüft werden. Andernfalls gilt oberhalb von 375.000 AED Gewinn der Satz von 9 % – genau wie im Mainland.
Small Business Relief bis 3 Mio. AED Umsatz – läuft Ende 2026 aus
Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens 3 Millionen AED (grob 750.000 EUR) können sich für die Small Business Relief entscheiden und werden dann so behandelt, als hätten sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Das gilt für Freezone- und Mainland-Gesellschaften – aber nur noch für Steuerperioden, die am oder vor dem 31.12.2026 enden. Ab 2027 bleibt allein die 0 %/9 %-Regel mit der 375.000-AED-Schwelle.
Zwei Einschränkungen: Wer die Relief wählt, kann keine Verluste vortragen und keine Freistellungen nutzen. Und eine Gesellschaft kann nach aktuellem Stand nicht gleichzeitig QFZP sein und die Small Business Relief beanspruchen – die Wahl ist bewusst zu treffen. Die Relief ist zudem nicht mit der De-minimis-Regel des QFZP-Status zu verwechseln; das sind zwei getrennte Mechanismen.
Qualifying vs Non-Qualifying Income
Die Unterscheidung wird relevant, sobald Ihr Gewinn die 375.000-AED-Schwelle überschreitet:
- Qualifying Income: Geschäfte mit anderen Freezone-Personen sowie Einkünfte aus qualifizierten Tätigkeiten (z. B. Handel/Distribution aus der Freezone, Produktion, Holding, Logistik) – auch mit Kunden im Ausland → 0 % bei QFZP-Status
- Non-Qualifying Income: Geschäfte mit Mainland-Kunden sowie Tätigkeiten, die nicht auf der Liste der Qualifying Activities stehen → 0 % bis 375.000 AED, darüber 9 %
Beispiel: Ein Handelsunternehmen in einer Freezone liefert Waren über die Freezone an Kunden in Europa – dieses Einkommen kann Qualifying Income sein. Verkauft es zusätzlich an Kunden in Dubai oder Abu Dhabi (Mainland), ist dieser Teil nicht qualifying. Bleibt er unter der De-minimis-Grenze, wird nur dieser Anteil mit 9 % besteuert; wird die Grenze überschritten, verliert die Gesellschaft den QFZP-Status insgesamt. Ein Berater, der von Dubai aus ausschließlich deutsche Kunden betreut, erzielt dagegen nach aktuellem Stand meist kein Qualifying Income – für ihn zählt die 375.000-AED-Schwelle, nicht der QFZP-Status. Alle Details zu Corporate Tax, VAT und Freistellungen finden Sie in unserem Beitrag Steuern in Dubai 2026.
Vorteile für deutsche Unternehmer
- Corporate Tax: 0 % bis 375.000 AED Gewinn wie im Mainland – und bei QFZP-Status 0 % auf Qualifying Income ohne Obergrenze
- 100% Eigentum: Keine lokalen Partner, kein eingezahltes Mindestkapital (das Nennkapital wird nur deklariert)
- Kosten: IFZA-Lizenz ab ca. 12.900 AED/Jahr (0 Visa); realistisches Erstjahr mit 1 Visa ca. 20.000–25.000 AED Behördenkosten zzgl. Service-Gebühren
- Repatriierung: Keine Quellensteuer auf Dividenden, keine Währungskontrollen, freie Gewinnrückführung
- Visa: Investor-/Partner-Visa mit 2 Jahren Gültigkeit; Kontingent je nach Paket (IFZA: 0, 1, 3 oder 6 Visa)
- Büro: Je nach Freezone und Lizenz genügt ein Flexi-Desk oder Shared Office – kein eigener Ejari-Mietvertrag nötig
- Geschwindigkeit: Lizenz in 2–5 Werktagen, kompletter Prozess inkl. Visa, Emirates ID und Bankkonto realistisch 2–4 Wochen
Einschränkungen von Freezones
So attraktiv Freezones sind – sie haben auch klare Grenzen:
- Mainland-Geschäfte: Direktgeschäfte mit Mainland-Kunden sind eingeschränkt; in der Praxis laufen sie über einen Mainland-Distributor oder eine eigene Mainland-Branch – und sie sind nicht qualifying
- 0 %-Status nicht automatisch: Oberhalb von 375.000 AED Gewinn gilt 9 %, sofern Sie die QFZP-Bedingungen nicht erfüllen
- Substanz: Für den QFZP-Status müssen Büro, Personal und Tätigkeit in der Freezone nachweisbar sein; ein reiner Briefkasten genügt nicht – auch nicht gegenüber dem deutschen Finanzamt (Ort der Geschäftsleitung, § 10 AO)
- Audit-Pflicht: Wer den 0 %-Status nutzt, braucht geprüfte Jahresabschlüsse
- Banking: Digitalbanken wie Wio akzeptieren die meisten Freezones (Konten ab 99 AED/Monat, kein Mindestguthaben); klassische Banken verlangen 25.000–100.000 AED Mindestguthaben und prüfen Freezone-Firmen teils strenger – mehr dazu im Beitrag Banking in Dubai
- Lizenzaktivitäten: Sie dürfen nur die lizenzierten Geschäftsaktivitäten ausüben; zusätzliche Aktivitäten kosten extra
Was ist eine Mainland Company in Dubai?
Eine Mainland Company wird in Dubai beim Department of Economy and Tourism (DET, früher DED) registriert – in anderen Emiraten bei der jeweiligen Wirtschaftsbehörde. Sie operiert im regulären Wirtschaftsraum der VAE und darf ohne Einschränkung mit Kunden im gesamten Land Geschäfte machen. Die übliche Rechtsform ist die LLC; einen Überblick über alle Gesellschaftsformen finden Sie in unserem Beitrag Unternehmensformen in Dubai.
Registrierung und Lizenzierung
Die Mainland-Lizenzierung läuft über das DET und je nach Aktivität über weitere Behörden (z. B. Genehmigungen von Fachministerien oder der Dubai Municipality bei Ladenlokalen). Ein Mietvertrag für ein physisches Büro mit Ejari-Registrierung – dem Mietvertragsregister in Dubai – ist Voraussetzung für die Lizenz. Der Prozess ist dadurch aufwendiger und teurer als in einer Freezone; dafür erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zum lokalen Markt. Die Lizenz kostet nach aktuellem Stand in der Regel ab ca. 15.000–30.000 AED pro Jahr, zuzüglich Büro und Visa.
Steuerliche Behandlung 2026
Mainland Companies unterliegen exakt derselben Corporate Tax wie Freezone-Gesellschaften: 0 % auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 AED, 9 % darüber. Der einzige Unterschied: Der QFZP-Status steht Mainland-Gesellschaften nicht offen. Was für beide Strukturen gilt:
- Small Business Relief bei Umsatz bis 3 Mio. AED – letztmalig für Steuerperioden, die bis zum 31.12.2026 enden
- Dividenden und Beteiligungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen sind in der Regel steuerfrei (Participation Exemption)
- Keine Quellensteuer auf Dividenden, keine Kapitalertragsteuer auf Gesellschafterebene
- Keine Einkommensteuer für natürliche Personen – Gehalt und Ausschüttungen kommen in den VAE unversteuert an
- VAT von 5 %: Registrierungspflicht ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz pro Jahr, freiwillig ab 187.500 AED
Eigentumsverhältnisse
Seit der Reform des Gesellschaftsrechts 2021 können Mainland Companies für die meisten Aktivitäten zu 100 % von Ausländern gehalten werden – ohne Local Sponsor und ohne die früher übliche 51 %-Beteiligung eines emiratischen Partners. Ausnahmen gelten nach aktuellem Stand nur für Aktivitäten mit „strategischer Bedeutung“ (etwa Sicherheit, Verteidigung sowie bestimmte Finanz- und Telekommunikationsbereiche). Für Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Retail oder IT ist der Local Sponsor Geschichte. Wer Ihnen 2026 für eine normale Mainland-LLC noch einen „Sponsor“ verkaufen will, arbeitet mit einem veralteten Modell.
Wann ist Mainland sinnvoll?
Eine Mainland Company ist dann die richtige Wahl, wenn:
- Sie direkt mit VAE-Kunden arbeiten möchten (B2C oder B2B im lokalen Markt) – ohne Distributor und ohne Rücksicht auf den QFZP-Status
- Sie physische Standorte außerhalb von Freezones benötigen (Retail-Shops, Restaurants, Praxen, Werkstätten)
- Sie Behördenaufträge oder Ausschreibungen staatlicher Stellen akquirieren möchten
- Sie mit lokalen Banken, Behörden oder Institutionen eng zusammenarbeiten
- Ihr Geschäftsmodell lokale Präsenz erfordert (z. B. Bau, Facility Management, Personaldienstleistungen)
Pflichten und Nachteile: Büro, Buchführung, Kosten
Der uneingeschränkte Marktzugang hat seinen Preis. Mainland Companies tragen höhere Fixkosten und mehr laufende Pflichten:
- Physisches Büro mit Ejari-Mietvertrag ist Pflicht – ein Flexi-Desk genügt nicht; die Büromiete ist meist der größte Kostenblock
- Lizenz ab ca. 15.000–30.000 AED, zzgl. Büro, Establishment Card (Größenordnung 2.000–2.500 AED) und Visa (ca. 3.800–5.000 AED pro Person)
- Buchführung nach IFRS; geprüfte Jahresabschlüsse sind für Corporate-Tax-Zwecke nach aktuellem Stand ab 50 Mio. AED Umsatz Pflicht – viele Banken und Behörden erwarten einen Audit aber auch darunter
- Corporate-Tax-Registrierung bei der FTA und jährliches Filing innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres
- UBO-Register, AML/KYC-Pflichten und jährliches Lizenz-Renewal mit mehr behördlichen Schnittstellen als in einer Freezone
- Visa-Kontingent hängt von der Bürofläche ab – mehr Mitarbeiter bedeuten mehr Quadratmeter
Freezone vs Mainland: Die wichtigsten Unterschiede 2026
Die Wahl zwischen Freezone und Mainland ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen bei Ihrer Dubai-Firmengründung. Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen systematischen Vergleich aller relevanten Kriterien – Stand August 2026, Beträge in AED (grob 1 EUR ≈ 4 AED):
| Kriterium | Freezone | Mainland |
|---|---|---|
| Eigentum | 100% Foreign Ownership garantiert | 100% für die meisten Aktivitäten seit 2021, kein Local Sponsor |
| Corporate Tax 2026 | 0% bis 375.000 AED, 9% darüber; bei QFZP-Status 0% auf Qualifying Income | 0% bis 375.000 AED, 9% darüber; kein QFZP-Status möglich |
| Small Business Relief | Umsatz bis 3 Mio. AED, läuft 31.12.2026 aus; nicht kombinierbar mit QFZP | Umsatz bis 3 Mio. AED, läuft 31.12.2026 aus |
| Mainland-Geschäfte | Eingeschränkt, meist über Distributor; nicht qualifying | Vollständig möglich, inkl. Retail und Behördenaufträge |
| Banking | Digitalbanken (z. B. Wio) akzeptieren die meisten Freezones; klassische Banken teils zurückhaltender | In der Regel breitere Akzeptanz, aber gleiche KYC-Prüfung |
| Office Requirements | Flexi-Desk/Shared Office in der Freezone, je nach Paket enthalten oder günstig zubuchbar | Physisches Büro mit Ejari-Mietvertrag Pflicht, überall in Dubai, deutlich teurer |
| Visa-Quoten | Abhängig vom Lizenzpaket (z. B. IFZA: 0, 1, 3 oder 6 Visa); Visa 2 Jahre gültig | Abhängig von der Bürofläche, tendenziell flexibler; Visa 2 Jahre gültig |
| Gründungskosten (Jahr 1) | IFZA-Lizenz ab ca. 12.900 AED (0 Visa) bis ca. 26.900 AED (6 Visa); mit 1 Visa realistisch 20.000–25.000 AED Behördenkosten zzgl. Service-Gebühren | Lizenz i. d. R. ab ca. 15.000–30.000 AED zzgl. Büro (Ejari), Establishment Card und Visa |
| Jahreskosten ab Jahr 2 | Lizenz-Renewal i. d. R. günstiger als das Erstjahr; Visa-Renewal alle 2 Jahre | Lizenz-Renewal zzgl. laufender Büromiete und Ejari-Verlängerung – i. d. R. deutlich höher |
| Compliance & Accounting | Corporate-Tax-Registrierung & -Filing, UBO, AML/KYC, Buchführung; Audit Pflicht bei QFZP-Status | Corporate-Tax-Registrierung & -Filing, UBO, AML/KYC, Buchführung/Audit; mehr behördliche Schnittstellen |
| Substanz | Für QFZP-Status Pflicht: Büro, Personal und Tätigkeit in der Freezone | Physisches Büro Pflicht; Substanz aus deutscher Sicht (§ 10 AO) für beide entscheidend |
| Ideal für | Internationale Geschäfte, E-Commerce, Services, Export, Holding | Lokale Geschäfte, Retail, Gastronomie, B2B mit VAE-Kunden, Behördenaufträge |
Fazit: Für die meisten deutschen Online-Unternehmer, Berater und E-Commerce-Betreiber ohne Kunden in den VAE ist die Freezone die passende Wahl – günstiger, schneller, ohne Ejari-Büro, mit denselben 0 % bis 375.000 AED Gewinn wie im Mainland und mit der Option auf den QFZP-Status, sofern die Tätigkeit qualifiziert. Wer dagegen Kunden, Ladenlokale oder Behördenaufträge in den VAE anstrebt, fährt mit einer Mainland-LLC besser, auch wenn sie mehr kostet. Eine Kombination (Freezone-Gesellschaft plus Mainland-Branch) ist möglich, aber erst ab einer gewissen Größe sinnvoll. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie im Beitrag Kosten der Firmengründung in Dubai 2026.
Compliance 2026: Was beide Strukturen leisten müssen
Unabhängig von der Struktur gelten 2026 dieselben Grundpflichten – der Unterschied liegt im Aufwand, nicht im Prinzip:
- Corporate-Tax-Registrierung bei der FTA (Pflicht auch bei 0 %; Strafe für verspätete Registrierung 10.000 AED) und jährliche Steuererklärung innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres
- Buchführung und geprüfter Jahresabschluss für jede QFZP sowie nach aktuellem Stand für Gesellschaften ab 50 Mio. AED Umsatz
- UBO-Register: Meldung der wirtschaftlich Berechtigten bei der Lizenzbehörde, Aktualisierung bei jeder Änderung
- AML/KYC: Dokumentation von Gesellschaftern, Mittelherkunft und Geschäftspartnern – Banken prüfen das laufend
- Transfer-Pricing-Dokumentation bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen (z. B. mit Ihrer deutschen GmbH)
- VAT-Registrierung ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz, E-Invoicing für alle VAT-registrierten Unternehmen spätestens ab 1.7.2027
- Renewals: Lizenz jährlich, Visa alle 2 Jahre, im Mainland zusätzlich die Ejari-Verlängerung
- Nicht mehr nötig: ESR-Notifications und ESR-Reports – die Economic Substance Regulations wurden mit Cabinet Decision 98/2024 abgeschafft
Die deutsche Seite: Struktur ersetzt keine Wohnsitzverlagerung
Ob Freezone oder Mainland – aus deutscher Sicht macht das keinen Unterschied. Seit dem Auslaufen des Doppelbesteuerungsabkommens zum 31.12.2021 entscheidet allein deutsches Recht darüber, ob Ihre Dubai-Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig wird. Wird sie faktisch aus Deutschland geführt, greift § 10 AO (Ort der Geschäftsleitung). Bleibt Ihr Wohnsitz in Deutschland, bleibt Ihr Welteinkommen dort steuerpflichtig (§ 1 EStG), und passive Einkünfte der Gesellschaft können über die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) zugerechnet werden. Die Strukturwahl in Dubai ersetzt daher keine saubere Verlagerung von Wohnsitz und Lebensmittelpunkt. Badruk Setup erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung; für die deutsche Seite empfehlen wir einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater. Hintergründe finden Sie in unseren Beiträgen Kein DBA Deutschland–VAE und Steuerpflicht nach Dubai verlagern.
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